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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anbieter, Geltungsbereich
Anbieter ist die Firma Polabox, Sebastian Kolodziejczyk, Konkordiastrasse 34, 40219 Düsseldorf (nachfolgend: Anbieter). Soweit nachfolgend von Rechten des Anbieters die Rede ist, gilt dies sinngemäß auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: Bedingungen) sind Grundlage aller vertraglichen Beziehungen, die der Anbieter mit Kunden eingeht. Es gelten die Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich zu.

Die aktuell gültigen Bedingungen können jederzeit über die Homepage des Anbieters eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§2 Leistungsumfang
Der Anbieter stellt dem Kunden das von diesem gebuchte Gerät (Polabox) zur zeitweisen Überlassung und Nutzung zur Verfügung. Der Funktionsumfang des Geräts ist der Gerätebeschreibung des Anbieters bzw. dessen Angeboten zu entnehmen; Gleiches gilt für Zusatzleistungen (Online-Galerie, Zusatzabzüge, usw.); Der Anbieter schuldet darüber hinaus keinen konkreten Erfolg hinsichtlich des vom Kunden mit der Nutzung des Geräts bezweckten Einsatzes.

Der Kunde verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Nutzung des Geräts sowie seiner unbeschädigten und rechtzeitigen Rückgabe nach Ablauf der Mietzeit. Bei der Rückgabe hat sich das Gerät in einem sauberen gepflegten Zustand zu befinden; Der Anbieter ist berechtigt, für die Beseitigung von nicht nur unerheblichen Verschmutzungen entsprechend Aufwandsersatz zu verlangen.

Leistungsinhalte aus besonderen Angeboten oder individuellen Zusagen gehen diesen Bedingungen vor; zu ihrer Verbindlichkeit ist jedoch die schriftliche Bestätigung durch den Anbieter erforderlich.

§3 Buchungen, Ausfallgebühr
Termine, zu denen der Kunde das Gerät gebucht hat, sind verbindlich. Storniert der Kunde einen Termin, entstehen dem Anbieter durch die Ausfallzeit unter Umständen Schäden. Der Anbieter behält sich daher vor, bei einer Stornierung von weniger als
14 Tagen vor Beginn der vereinbarten Mietzeit eine pauschale Ausfallgebühr in Höhe von 25 %
7 Tagen vor Beginn der vereinbarten Mietzeit eine pauschale Ausfallgebühr in Höhe von 50 %

der vereinbarten Vergütung von dem Kunden zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt.

§4 Anlieferung und Aufbau
Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten bei dem Anbieter abzuholen und nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit wieder zurück zu bringen.

Übernimmt der Anbieter die Anlieferung des Geräts, hat der Kunde zu gewährleisten, dass dem Anbieter ausreichender Zugang zum Aufstellungsort verschafft wird.

Die Geräte verbleiben im Eigentum des Anbieters.

Der Kunde hat für die notwendigen Rahmenbedingungen zum Aufbau, zur Aufstellung und Inbetriebnahme des Geräts Sorge zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Wahl eines geeigneten und sicheren Standorts, die Gewährleistung der benötigten Stromversorgung, der Schutz des Gerätes vor Witterungseinflüssen (z.B. Regen und Feuchtigkeit), der Schutz vor großer Hitze und Kälte sowie der Schutz des Geräts vor Zugriffen Unbefugter. Bei erheblicher Gefährdung des Geräts ist der Anbieter bis zur Abhilfe durch den Kunden berechtigt, die Aufstellung des Geräts zu verweigern.

Etwaige Betriebskosten (z.B. Standgebühren, Stromkosten) trägt der Kunde.

§5 Zugangsrecht des Anbieters
Dem Anbieter ist jederzeit ungehinderter Zugang zu dem Gerät zu gewähren, soweit dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand für den Kunden bedeutet.

Insbesondere, wenn zu dem Leistungsangebot die Zurverfügungstellung eines Mitarbeiters des Anbieters gehört, ist diesem jederzeit für die vereinbarte Mietzeit der Zugang zu gewähren.

Bei drohenden erheblichen Gefahren für das Gerät oder wenn sonst wie aus wichtigem Grund der Verbleib des Geräts am Aufstellungsort bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit dem Anbieter nicht zugemutet werden kann, ist der Anbieter zur Wegnahme des Geräts berechtigt.

§6 Nutzung des und Umgang mit dem Gerät
Den Benutzungsanweisungen des Anbieters ist bei der Bedienung des Geräts Folge zu leisten.

Der Kunde ist dem Anbieter zum Ersatz jedweder Schäden an dem Gerät, gleichwohl, ob diese vom Kunden oder von Dritten verursacht wurden, verpflichtet, soweit diese über die üblichen Abnutzungen im Rahmen einer vertragsgemäßen Nutzung hinausgehen. Der Kunde hat insbesondere das Gerät vor schädlichen Einflüssen und dem unsachgemäßen Gebrauch durch Dritte zu schützen (insbesondere z.B. Beschädigungen durch alkoholisierte Gäste, Verunreinigungen usw.).

Es ist verboten, das Gerät anders als zur ordnungsmäßigen Nutzung erforderlich zu öffnen, aufzuschrauben oder sonstige vergleichbare Eingriffe in die Integrität des Geräts oder dessen Software vorzunehmen.

§7 Hinweispflicht des Kunden
Der Kunde hat Nutzern des Geräts zu einem sachgemäßen Umgang damit anzuleiten. Er hat insbesondere die Nutzer darauf hinzuweisen, dass diese mit der Nutzung des Geräts zugleich Ihre Einwilligung erteilen müssen zur Verwendung und Veröffentlichung etwaiger Fotos.

Der Kunde hat darauf zu achten, dass mit dem Gerät keine Bilder von Nutzern, Gästen oder sonstigen Dritten gefertigt werden, die damit nicht einverstanden sind.

§8 Missbrauchsverbot
Jegliche Nutzung des Geräts zu rechtswidrigen Zwecken, insbesondere zu rassistischen, gewalttätigen, extremistischen, sexistischen, pornografischen oder diskriminierenden Zwecken ist untersagt. Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte) sind zu achten.

§9 Technische Probleme
Sollten sich während der Mietzeit Störungen oder sonstige technische Probleme am Gerät zeigen, hat der Kunde den Anbieter hierüber unverzüglich zu informieren. Der Anbieter ist sodann bemüht, schnellstmöglich das Problem zu beseitigen und dem Kunden ggfs. Ersatz zu liefern. Eine Mangelbeseitigung durch den Kunden ist auf Grund der damit drohenden Beschädigungen am Gerät ausgeschlossen.

§10 Vergütung
Es gilt die aktuelle Preisliste des Anbieters. Die vereinbarte Vergütung ist spätestens bei Abholung/Rückgabe des Geräts fällig.

Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden bei Beauftragung eine angemessene Anzahlung bis zu 50% der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Anzahlung ist mit Anforderung fällig. Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen entrichtet, behält sich der Anbieter vor, sich vom Vertrag zu lösen, und ist solange berechtigt, seine Leistungen zurückzuhalten.

Überzieht der Kunde schuldhaft die Mietdauer, ist der Anbieter vorbehaltlich weitergehender Ansprüche aus Verzug jedenfalls berechtigt, die zusätzlichen Nutzungen nachzuberechnen; Es gelten entsprechend die aktuellen Preise des Anbieters. Gleiches gilt bei Verschiebungen der vereinbarten Mietzeit (z.B. Verlegung des Veranstaltungstermins) oder Änderungen des Mietorts, soweit damit ein Mehraufwand verbunden ist. Ist dem Anbieter die Überlassung des Geräts unter den veränderten Bedingungen nicht zumutbar (z.B., weil das Gerät zu einem späteren Zeitraum bereits anderweitig vermietet ist), ist er berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen; Der Anbieter ist in diesem Fall zur Forderung einer Ausfallgebühr gemäß § 3 berechtigt.

Vom Kunden beauftrage weitere Leistungen, die nicht von der geschlossenen Vereinbarung umfasst sind, rechnet der Anbieter zusätzlich ab.

Verbrauchsmaterialien wie Papier, Datenträger usw. werden, wenn nicht im Angebot bereits enthalten, gesondert nach Verbrauch berechnet.

§11 Bildmaterial
Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an den mittels des Geräts im Rahmen der vereinbarten Mietzeit gefertigten Bildern. Der Kunde ist berechtigt, die Bilder an Dritte, insbesondere an die auf den Bildern aufgezeichneten Personen, weiterzugeben.

Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, besonders gelungene Bilder als Referenzen zu nutzen, z.B. im Rahmen von Werbematerialien für das Gerät oder auf der Website des Anbieters.

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit den Nutzungsrechten an den Bildern nicht zwingend auch das Recht zur Veröffentlichung der darauf abgebildeten Person( en) enthalten ist.

Die Verantwortlichkeit hinsichtlich der Nutzung ab Herausgabe / Erhalt der Bilder obliegt allein dem Kunden.

Der Anbieter speichert die gefertigten Bilder. Die Originaldateien der Bilder verbleiben im Eigentum des Anbieters. Die Herausgabe der Originaldateien an den Kunden bedarf der gesonderten Vereinbarung mit dem Anbieter.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet zur Speicherung der Bilder und weiteren Aufbewahrung etwaiger Datenträger, welche die Bilder enthalten. Der Anbieter wird die Bilder aus datenschutzrechtlichen Gründen spätestens 12 Monate nach Rückgabe des Geräts löschen.

§12 Haftung
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; In diesem Fall sowie bei verschuldensunabhängiger Haftung ist der Schaden jedoch begrenzt auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Der Anbieter haftet nicht für Ansprüche, die aus der unerlaubten Verwendung der Bilder durch den Kunden oder Dritte, an welche der Kunde die Bilder weitergegeben hat, resultieren.

§13 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages sollen nur schriftlich geschlossen werden.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung sowie Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz des Anbieters. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG und der Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts.

Sollte eine Regelung rechtsunwirksam sein, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

Stand Juni 2020

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